Richtlinie zur Streitbeilegung

Wie wir Streitfälle behandeln und lösen: Beschwerdewege, Mediation und Streitbeilegung zwischen Nutzern und mit Votinova.

Zuletzt aktualisiert: 18. Juni 2026|11 Abschnitte
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Gegenstand und Anwendungsbereich

1.1. Die vorliegende Richtlinie zur Streitbeilegung (die „Richtlinie") beschreibt die verfügbaren Mechanismen zur Beilegung jeglicher Streitigkeit, Beschwerde oder Meinungsverschiedenheit (eine „Streitigkeit"), die zwischen dem Kunden und Atbion OÜ im Zusammenhang mit Votinova (der „Plattform"), deren Beauftragung, deren Nutzung oder der Auslegung der für sie maßgeblichen Rechtsdokumente entsteht.

1.2. Die Plattform wird von Atbion OÜ bereitgestellt, einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (Osaühing), gegründet nach estnischem Recht, mit Registercode 16890390, Umsatzsteuer-Identifikationsnummer EE102728154 und eingetragenem Sitz in Ahtri tn 12, Kesklinna linnaosa, Tallinn 15551, Harju maakond, Estland („Atbion", „wir").

1.3. Diese Richtlinie gilt sowohl für Kunden, die als Unternehmen oder Gewerbetreibende handeln („B2B"), als auch für solche, die als Verbraucher handeln („B2C"). Sofern eine Bestimmung ausschließlich für eine dieser Gruppen gilt, wird dies ausdrücklich angegeben.

1.4. Votinova ist ein Softwaredienst, der unmittelbar von Atbion OÜ an seine Kunden erbracht wird. Die Plattform ist weder ein Marktplatz noch ein Vermittler zwischen Dritten. Folglich regelt diese Richtlinie ausschließlich die Streitigkeiten zwischen dem Kunden und Atbion OÜ und erfasst keine Streitigkeiten zwischen verschiedenen Nutzern oder zwischen den Teilnehmern einer Sitzung.

1.5. Die zwingenden Rechte, die Verbrauchern durch das Recht der Europäischen Union und durch die Rechtsvorschriften ihres Landes des gewöhnlichen Aufenthalts zuerkannt werden, haben Vorrang vor jeder Bestimmung dieser Richtlinie, die ihnen widersprechen könnte. Nichts in dieser Richtlinie beschränkt das Recht des Verbrauchers, sich an die zuständigen Behörden oder an die Gerichte zu wenden.

02

Gütliche Beilegung und direkter Kontakt

2.1. Atbion OÜ ist bestrebt, jede Streitigkeit gütlich, rasch und formlos beizulegen. Als ersten Schritt laden wir den Kunden ein, sich mit uns in Verbindung zu setzen, bevor er ein förmliches oder gerichtliches Verfahren einleitet.

2.2. Der direkte Kontaktweg ist:

2.3. Bei der Kontaktaufnahme bitten wir den Kunden, den Grund der Streitigkeit klar zu beschreiben, die Daten seines Kontos oder seiner Organisation anzugeben und, soweit möglich, die unterstützenden Unterlagen beizufügen. Wir bearbeiten die Mitteilungen in der Sprache des Kunden, sofern dies vernünftigerweise möglich ist.

2.4. Die ganz überwiegende Mehrheit der Angelegenheiten wird in dieser Phase des direkten Dialogs gelöst. Die Inanspruchnahme dieses Kanals nimmt dem Kunden keines seiner Rechte oder der in den folgenden Klauseln beschriebenen Wege.

03

Verfahren der förmlichen Beschwerde

3.1. Sofern der gütliche Weg die Streitigkeit nicht beilegt, kann der Kunde eine förmliche Beschwerde an legal@votinova.com oder schriftlich an den in Klausel 1.2 angegebenen eingetragenen Sitz richten.

3.2. Zur Erleichterung ihrer Bearbeitung sollte die Beschwerde Folgendes enthalten:

  • Die Identifikationsdaten des Kunden und seiner Organisation oder seines Kontos.
  • Eine klare Beschreibung des Sachverhalts und des Gegenstands der Beschwerde.
  • Die geforderte Lösung oder Entschädigung.
  • Die Unterlagen oder Beweise, die der Kunde für einschlägig hält.
  • Eine E-Mail- oder Kontaktadresse für die Antwort.

3.3. Atbion OÜ übermittelt ohne unangemessene Verzögerung eine Empfangsbestätigung der Beschwerde, in der Regel innerhalb von fünf (5) Werktagen nach deren Eingang.

3.4. Atbion OÜ prüft die Beschwerde sorgfältig und unparteiisch und gibt eine begründete Antwort innerhalb einer angemessenen Frist ab, die im Allgemeinen dreißig (30) Kalendertage ab der Empfangsbestätigung nicht überschreitet. Sofern die Komplexität der Angelegenheit eine längere Frist erfordert, wird der Kunde über die Verzögerung und deren Ursache informiert.

04

Interne Eskalation

4.1. Sofern der Kunde mit der Antwort auf seine förmliche Beschwerde nicht zufrieden ist, kann er deren interne Überprüfung verlangen.

4.2. Die interne Überprüfung wird von Personal von Atbion OÜ durchgeführt, das nicht an der ursprünglichen Entscheidung beteiligt war, um eine objektive und unparteiische Prüfung der Streitigkeit zu gewährleisten.

4.3. Das Ergebnis der internen Überprüfung wird dem Kunden schriftlich und begründet innerhalb einer angemessenen Frist mitgeteilt. Diese Phase ist keine Voraussetzung dafür, dass der Kunde die ihm zustehenden Wege der alternativen Streitbeilegung oder des Gerichtsverfahrens in Anspruch nimmt.

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Alternative Streitbeilegung für Verbraucher (ADR)

5.1. Diese Klausel gilt ausschließlich für Kunden, die als Verbraucher handeln (B2C).

5.2. Sofern die Streitigkeit nach Ausschöpfung der vorstehenden Wege nicht beigelegt wird, kann der Verbraucher eine in seinem Land des gewöhnlichen Aufenthalts zuständige nationale Stelle zur alternativen Streitbeilegung (ADR) anrufen. Die Inanspruchnahme der ADR ist freiwillig und nimmt dem Verbraucher nicht sein Recht, sich an die Gerichte zu wenden.

5.3. Für in Estland ansässige Verbraucher ist die Verbraucherschutzbehörde das Tarbijakaitse ja Tehnilise Järelevalve Amet (TTJA) — Endla 10A, Tallinn, Estland — https://www.ttja.ee —, an die der Verbraucher verbraucherrechtliche Anfragen und Beschwerden richten kann.

5.4. Europäische Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS): Die OS-Plattform der Europäischen Kommission, die auf Grundlage der Verordnung (EU) 524/2013 geschaffen wurde, ist nicht mehr in Betrieb. Die genannte Verordnung wurde durch die Verordnung (EU) 2024/3228 mit Wirkung ab dem 20. Juli 2025 aufgehoben. Folglich ist es nicht mehr möglich, Beschwerden über die ehemalige europäische OS-Plattform einzureichen. Die Verbraucher behalten in vollem Umfang ihr Recht, die nationalen ADR-Stellen und die zuständigen Gerichte anzurufen.

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Mediation

6.1. Freiwillig und im gegenseitigen Einvernehmen können die Parteien eine Streitigkeit der Mediation unterwerfen, bevor sie ein Gerichtsverfahren beschreiten oder anstelle dessen. Diese Option ist besonders geeignet für Streitigkeiten zwischen Atbion OÜ und Kunden, die Unternehmen oder Gewerbetreibende sind (B2B).

6.2. Die Mediation findet vor einer in Estland oder in der Europäischen Union anerkannten Mediationseinrichtung gemäß deren Verfahrensordnung statt, in der von den Parteien vereinbarten Sprache und, mangels Einigung, auf Englisch.

6.3. Die Inanspruchnahme der Mediation stellt keinen Verzicht auf das Recht einer der Parteien dar, sich an die Gerichte zu wenden, und hemmt auch nicht die gesetzlichen Fristen, es sei denn, das anwendbare Recht bestimmt etwas anderes. Die Kosten der Mediation werden gemäß der Vereinbarung der Parteien oder, in Ermangelung einer solchen, gemäß der Verfahrensordnung der Mediationseinrichtung aufgeteilt.

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Gerichtsverfahren

7.1. Kunden als Unternehmen oder Gewerbetreibende (B2B). Für Kunden, die als Unternehmen oder Gewerbetreibende handeln, wird jede Streitigkeit, die nicht auf den vorstehenden Wegen beigelegt wird, der ausschließlichen Zuständigkeit der Gerichte von Tallinn, Estland (Harju Maakohus) unterworfen, unbeschadet der Zuständigkeitsregeln der Verordnung (EU) 1215/2012 (Brüssel Ia).

7.2. Kunden als Verbraucher (B2C). Für Kunden, die als Verbraucher handeln, nimmt ihnen das Vorstehende nicht die Zuständigkeit der Gerichte ihres Landes des gewöhnlichen Aufenthalts noch den Schutz der zwingenden Bestimmungen dieses Landes, gemäß dem Recht der Europäischen Union. Der Verbraucher kann seine Ansprüche vor den Gerichten geltend machen, die ihm nach diesen Rechtsvorschriften zuerkannt werden.

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Anwendbares Recht

8.1. Die Beziehungen zwischen dem Kunden und Atbion OÜ sowie diese Richtlinie unterliegen dem estnischen Recht und, soweit anwendbar, dem Recht der Europäischen Union.

8.2. Für Kunden, die Verbraucher sind, nimmt die Wahl des estnischen Rechts dem Verbraucher nicht den Schutz, der ihm durch die zwingenden Bestimmungen des Rechts des Landes, in dem er seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, gewährleistet wird, gemäß der Verordnung (EG) 593/2008 (Rom I) und den Verbraucherschutzvorschriften.

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Fristen und Treu und Glauben

9.1. Die Parteien verpflichten sich, nach Treu und Glauben zu handeln und bei der Beilegung jeder Streitigkeit in angemessener Weise zusammenzuarbeiten, indem sie die erforderlichen Informationen und Unterlagen bereitstellen und auf die Mitteilungen innerhalb angemessener Fristen antworten.

9.2. Die Inanspruchnahme der in dieser Richtlinie beschriebenen Mechanismen der gütlichen Beilegung, der förmlichen Beschwerde, der internen Eskalation oder der Mediation hemmt oder unterbricht die durch das anwendbare Recht festgelegten Verjährungs- oder Ausschlussfristen nicht, es sei denn, dieses Recht bestimmt etwas anderes. Dem Kunden wird empfohlen, auf die Einhaltung der für seine etwaigen Ansprüche geltenden gesetzlichen Fristen zu achten.

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Aufbewahrung der Streitunterlagen

10.1. Atbion OÜ bewahrt die mit den Streitigkeiten verbundenen Unterlagen (Mitteilungen, Beschwerden, beigebrachte Unterlagen und Entscheidungen) für den Zeitraum auf, der zu ihrer Bearbeitung, zur Erfüllung seiner gesetzlichen Pflichten und zur Verteidigung etwaiger Ansprüche erforderlich ist.

10.2. Die Verarbeitung der in diesen Unterlagen enthaltenen personenbezogenen Daten unterliegt der Datenschutzerklärung, in der die Rechtsgrundlagen, die Aufbewahrungsfristen und die Rechte der betroffenen Personen dargelegt werden.

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Kontakt

Atbion OÜ — Estnisches Handelsregister 16890390 — USt EE102728154 — Votinova (votinova.com).

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